Verbandsversammlung 2018

Der Zweckverband behandelte in seiner Verbandsversammlung am 21.03.2018 in Hart den Haushalt 2018.

In diesem Haushalt der vom Verbandsvorsitzenden Herrn Benno Graf vorgestellt wurde ist die Sanierung und Neuordnung der Trinkwasserhauptleitung im Bereich der Dorfstraße in Herbsdorf aus Richtung Aiging geplant. Bei der Vergabe der Leitungsbaumaßnahmen wird mit Kosten in Höhe von 90.000.- € gerechnet. Darin enthalten ist noch der Austausch von Schieberkreuzen und weitere Rückbauten im Versorgungsgebiet. Der Haushalt schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 946.000.- € und im Vermögenshaushalt mit 465.000.- €. Eine Darlehensaufnahme in Höhe von 352.500.- € ist vorgesehen. Erstellt wird die Planungen einer Ringleitung von Sondermoning nach Nußdorf. Die Investitionen belaufen sich auf insgesamt 335.000 €.

Bei der Bekanntgabe der Wasserverluste des Jahres 2017 konnte nach Abzug von Verbräuchen für die Leitungsspülungen, Brandschutzübungen usw. ein erfreulich geringer Verlust von 4,93 % ermittelt werden. Der Trinkwasserverkauf an die Abnehmer erhöhte sich gegenüber dem Jahr 2016 um 5.862 cbm auf insgesamt 471.080 cbm.

Nach dem Bericht über die erfolgte örtliche Rechnungsprüfung des Jahres 2017, die ohne Beanstandung erfolgte, konnten nach Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben  die Entlastung einstimmig erteilt werden.

Der Geschäftsleiter Herrn Thomas Kehr  informierte die 16 anwesenden Verbandsräte über anstehende Baumaßnahmen in Bereich der Wasserversorgung Seeon und den Sachstand der Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde Chieming. Erfreulich ist der Bescheid über die Bewilligung zur Grundwasserentnahme bei den beiden Brunnen Nunhausen bis Ende 2037 und die erfolgreiche Einstellung einer weiteren Fachkraft zur Wasserversorgungstechnik. Noch immer beschäftigt die Trinkwasserversorger die Verpflichtung der Landwirtschaft im fünfjährigen Zeitraum einen Umbruch von Grünlandflächen zu tätigen um den Ackerstatus zu erhalten. Besonders in trinkwassersensiblen Gebieten sollte dies wegen entstehender Nitratschübe verhindert werden. Eine Ausnahmeregelung in Trinkwassereinzugsgebieten könnte hier ein erster Schritt in die richtige Richtung sein.